Gaskartuschen richtig entsorgen

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Gaskartuschen Entsorgen 1

Gaskartuschen müssen vor der Entsorgung völlig entleert sein, ansonsten müssen diese als Schadstoff entsorgt werden.

Entleerte Gaskartuschen sind recycelbar und können über den gelben Sack oder die gelbe Tonne entsorgt werden.

Die Leerung einer Gaskartusche sollte unter freiem Himmel stattfinden, da ansonsten eine erhöhte Explosionsgefahr besteht.

Gelber Sack, Wertstoffhof oder Schadstoffmobil?

Der Grillabend oder das Campingwochenende sind zu Ende und nun stellt sich die Frage, was zu tun ist, um die zum Kochen verwendeten Gaskartuschen entsorgen zu können. Beim Gaskartuschen Entsorgen gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Wer diese nicht beachtet kann schnell mit einem Bußgeld bis zu 2.500,00 € belegt werden.

Soweit eine Gaskartusche vollständig geleert ist, kann diese über den gelben Sack oder die gelbe Tonne entsorgt werden, da die leere Gaskartusche aus Aluminium besteht und damit als Verpackung gilt.

Die Entsorgung einer leeren Gaskartusche über einen Wertstoffhof oder ein Schadstoffmobil ist nicht erforderlich.

Gaskartuschen müssen vor der Entsorgung leer sein

Die Entsorgung über den gelben Sack oder die gelbe Tonne ist jedoch explizit nur dann zulässig, wenn die Gaskartusche vollständig leer ist.

Dabei ist es irrelevant, ob man eine große Gaskartusche oder eine kleine Gaskartuschen entsorgen will. Das bedeutet, dass vor einer Entsorgung dafür Sorge getragen werden muss, dass sämtliches brennbares Restgas aus der Gaskartusche abgelassen wurde.

Halbvolle Gaskartusche entsorgen

Gaskartuschen, die brennbares Restgas enthalten gelten nicht als Verpackung, sondern als Schadstoff. Aus diesem Grund müssen Gaskartuschen, die noch Restmengen an Gas enthalten als Schadstoff behandelt und entsprechend entsorgt werden.

Dies kann über ein Schadstoffmobil oder über einen Wertstoffhof erfolgen. Diese Entsorgungsmethoden sind allerdings in der Regel kostenpflichtig.

Bei Ventil- oder Schraubkartuschen gilt allerdings, dass diese nach ihrer Demontage wiederverwertet werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt können diese gefahrlos gelagert werden. Bei der nächsten Verwendung können die Kartuschen wieder angeschraubt oder angeklemmt und weitergenutzt werden.

Gaskartuschen richtig entleeren

Gaskartusche entleeren

Beim Gaskartuschen Entsorgen ist die korrekte Entleerung der Gaskartusche davon abhängig, welche Art von Gaskartusche verwendet wird.

Stechkartusche

Eine Stechkartusche verfügt nicht über ein Ventil, über welches es dem Verbraucher erlaubt die Kartusche zu öffnen oder wieder zu verschließen. Wie der Name bereits vermuten lässt, sticht bei Inbetriebnahme ein Dorn in eine Vertiefung der Kartusche, wodurch sodann das Gas freigesetzt wird.

Dadurch werden das Endgerät – beispielsweise ein beim Camping verwendeter Gaskocher – und die Gaskartusche derart miteinander verbunden, dass wenn man das Endgerät entfernt, das Gas nunmehr durch den entstandenen Hohlraum entweichen kann. Hier besteht akute Verpuffungsgefahr. Insoweit ist es empfehlenswert, das Gas komplett abbrennen zu lassen respektive das Endgerät nicht von der Kartusche zu lösen.

Schraubventilkartusche

Eine Schraubventilkartusche wird an ein passendes Gewinde geschraubt. Dieses Ventil wird nur dann geöffnet, wenn der Anschluss aufgeschraubt ist. Eine Schraubventilkartusche kann jederzeit von dem entsprechenden Endgerät abmontiert und wiederverwertet werden. Bei einer Schraubkartusche gestaltet sich die Entleerung jedoch in vielen Fällen schwierig, da hier besonderes Werkzeug benötigt wird. Eine Entweichung des brennbaren Gases ist in diesen Fällen nicht möglich.

Bajonettventil

Zuletzt gibt es noch Kartuschen, die über ein Bajonettventil verfügen. Auch diese Kartuschenart kann demontiert werden. Bei dieser Kartusche wird der Anschluss jedoch nicht wie bei der Schraubventilkartusche aufgeschraubt, sondern aufgesteckt und ist durch einen Hebel gesichert, wodurch auch hier ein Entweichen des Gases verhindert wird.

Gas ablassen

Das Ablassen des Gases sollte unter freiem Himmel stattfinden. Ansonsten läuft man Gefahr, dass sich ein hochexplosives Gas-Sauerstoff-Gemisch bildet.

Wenn sich ein solches Gasgemisch innerhalb eines Raumes erst einmal gebildet hat, kann bereits ein Funkenschlag, der durch das Betätigen eines Lichtschalters entstehen kann, ausreichen, um das Gasgemisch zur Explosion zu bringen.

Wie findet man die Restgasmenge heraus?

Beim Gaskartuschen Entsorgen ist das Bestimmen der in der Gaskartusche noch enthaltenen Restmenge an brennbarem Gas problematisch, da die handelsüblichen Gaskartuschen keine Füllanzeige besitzen und aufgrund ihrer Beschaffenheit ein Füllstand mit dem bloßen Auge nicht ermittelt werden kann.

Dennoch gibt es beim Gaskartuschen Entsorgen einige Verfahren, mit denen der Verbraucher feststellen kann, ob die Gaskartusche noch mit brennbarem Gas gefüllt ist.

Zunächst kann man den Inhalt einer Gasflasche mittels einer Hörprobe abschätzen. Sofern hörbar kein Gas mehr aus der Gaskartusche strömt oder lediglich ein leises Zischen zu hören ist, deutet dies darauf hin, dass sich in der Gaskartusche kein brennbares Gas mehr befindet.

Daneben bietet es sich an das Gewicht einer leeren Gaskartusche mit dem einer befüllten Kartusche zu vergleichen oder die Gaskartusche zu schütteln, um zu ermitteln, ob sich in ihr noch brennbares Gas befindet.

Um ganz sicher zu gehen, kann der Verbraucher auch ein Endgerät, wie beispielsweise einen Campingkocher an die Gaskartusche anbringen, um festzustellen, ob die erzeuge Flamme gleichbleibend brennt, was darauf schließen lässt, dass sich noch Restgas in der Kartusche befindet oder aber, dass die Flamme kleiner wirkt und unregelmäßig brennt, was auf ein Versiegen des brennbaren Gases hindeutet.

Kann die Gaskartusche explodieren?

Gaskartuschen sind in der Regel mit Flüssiggas befüllt, welches sich auf Butan, Isobutan, Propan oder eine Mischung dieser Gase zusammensetzt. Obwohl eine Gaskartusche aus Aluminium besteht, ist die Kartusche anfällig für Stöße und Schläge, wie sie durch ein Herunterfallen beim Transport leicht entstehen können.

Wenn in einem solchen Fall eine Beschädigung der Kartusche zu konstatieren ist, herrscht akute Explosionsgefahr. Deshalb empfiehlt es sich eine Gaskartusche gegen solche Gefahren durch das Verwenden eines Spanngurtes beim Transport zu sichern.

Eine weitere Gefahrenquelle ist der unsachgemäße Gebrauch durch den Verwender beim Anschließen der Kartusche oder beim Verbrennen des Gases. Wenn das Gas unkontrolliert austritt und sich innerhalb eines Raumes sammelt, kann ein kleiner Funkenschlag ausreichen, um das austretendende Gas, welches sich mit Sauerstoff anreichert zur Explosion zu bringen.

Lagerung der Gaskartuschen

Auch eine unsachgemäße Lagerung einer Gaskartusche kann eine Explosionsgefahr begründen. Gaskartuschen sollten an einem schattigen, trockenen und gut belüfteten Ort aufbewahrt werden, in dem auch in den Sommermonaten eine Innentemperatur von 50 Grad Celsius nicht überschritten wird. Weiterhin sollten Gaskartuschen nur aufrecht stehend verwendet und gelagert werden.

Bei der Lagerung und beim Gaskartuschen Entsorgen legt das Arbeitsblatt G 612 (A) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) die Standards für einen ordnungsgemäßen Umgang mit Gaskartuschen fest.

Nach diesem Regelwerk ist es untersagt, Gaskartuschen in Schlafräumen, Fluren, Treppenhäusern sowie in Durchgängen und Durchfahrten zu einem Gebäude zu lagern. Des Weiteren dürfen lediglich zwei Gaskartuschen gleichzeitig gelagert werden, worunter auch leere Gaskartuschen zählen. Sofern zwei Gaskartuschen gelagert werden, müssen diese in unterschiedlichen Räumen gelagert werden.

Foto: kaninstudio, anmbph / depositphotos.com